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Gesetze ○ Kurz über mich ○ Informationen über Nutrias ○ Erstversorgung ○ Umgang mit gefundenen größeren Nutrias ○ Vorrübergehende Unterbringung größerer Nutrias ○ Auffinden junger Nutrias ○ Vorrübergehende Unterbringung junger Nutria ○ Fütterung von Nutria Baby`s ○ Ernährungstipps ○ Besuch beim Tierarzt ○ Haltung in Gefangenschaft ○ Gesetzliche Anforderung / Mindestanforderung ○ Kleiner Einblick |
▬ Wichtige Gesetzeslage bezüglich Wildtiere ▬ ↓ Es ist laut Bundesnaturschutzgesetz §39/40 grundsätzlich strengstens verboten ein Wildtier aus seinem natürlichen Lebensraum zu entnehmen. Dies bleibt nur geschulten Fachleuten mit entsprechenden Erlaubnissen und Genehmigungen überlassen. • Zudem muss man bei Wildtieren, die dem Jagdrecht unterstellt sind, den Jagdausübenden (Jagdpächter) oder die unteren Naturschutzbehörde vor der geplanten Entnahme darüber informieren. Sollte ein Tier auf einem Privatgrundstück gefunden werden, untersteht es nicht dem Jagdrecht. Der Besitzer hat das Eigentumsrecht. • Verstöße gegen dieses Gesetz können mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. • Falls Sie auf ein verletztes oder verlassenes Wildtier stoßen, ist es entscheidend, dieses umgehend an sachkundige Pflegestellen zu übergeben. Unwissenheit kann trotz guter Absichten oft zum Tod dieser Tiere führen. Die Pflege sowie mögliche Behandlungen kranker oder verwaister Wildtiere erfordern spezielles Fachwissen und sollten daher ausschließlich Fachleuten überlassen werden, um den Tieren die bestmögliche Chance auf Genesung zu bieten. • Zu beachten ist auch folgender Rechtlichen Hinweis: Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 Abs. 5) erlaubt es „verletzte, hilflose oder kranke Tiere“ zur Gesundpflege aufzunehmen, wenn es beabsichtigt und möglich ist, sie wieder unverzüglich in die Natur zu entlassen. Die wieder Entlassung in die Natur darf man bei Nutrias aber leider nicht ! • ▬ § Tierschutzgesetz ( TSchG ) ▬ ↓ - Erlaubnis: Jeder, der mit Wirbeltieren umgehen möchte, muss eine Erlaubnis beim zuständigen Veterinäramt beantragen. - Voraussetzungen: Notwendige Kenntnisse, Fähigkeiten und Zuverlässigkeit müssen nachgewiesen werden. • Räumlichkeiten und Einrichtungen müssen den Bedürfnissen der Tiere entsprechen. • - Konsequenzen: Verstöße können mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. • ▬ Bundesnaturschutzgesetz ( § 45 Abs. 5 ) ▬ ↓ - Gesundpflege: Verletzte,
hilflose oder kranke Tiere, einschließlich
invasiver Arten,
dürfen zur Gesundpflege aufgenommen werden, wenn beabsichtigt und möglich ist, sie wieder unverzüglich in die Natur zu entlassen. Die wieder Entlassung in die Natur darf man bei Nutrias aber leider nicht ! Dies ist demnächst erstmal nur in Hessen erlaubt ! - EU-Verordnung (1143/2014) Verbot jeglichen "Freisetzens" von invasiven Arten in die Umwelt. • ▬ Gesetzeslage bezüglich Nutrias ▬ ↓ Verboten ist das Aussetzen, Halten, Züchten oder Transportieren von Nutrias. Ausnahmen gelten nur für zuständige Behörden oder in Ausnahmefällen mit Genehmigung. |
:-( Nicht
Richtig ist z.B. : Nutrias stammen vom
Meerschweinchen ab.
☺Richtig ist : Nutrias stammen NICHT vom Meerschweinchen ab ! |
Babygläschen (z.B. Karotte/Apfel/Pastinake/Kürbis) am besten gemischt mit
z.B. Rodicare Instant (beim Tierarzt oder online erhältlich)
Für größere / erwachsene Nutrias kann es sinnvoll sein
sie zur Genesung von Krankheiten oder Verletzungen vorübergehend z.B.
in einer großen Flugbox oder einem großen Hundetransportkäfig unterzubringen.
Es sollte ein Katzenklo mit Wasser für die Bedürfnisse vorhanden sein.
Auch auf Sauberkeit und Hygiene ist
zu achten.
Karotten Äpfel Birne Süßkartoffeln
Honigmelone Galiamelone Topinambur Brokkoli Blumenkohl Chicorée Salat Gurke Verschiedene Salate Rote Beete Fenchel Bananen Knollensellerie Stangensellerie Pastinake Steckrüben Bio Zucchini Petersilienwurzel Speisekürbis z. B.
Hokkaido Kohlrabi und Blätter Blumenkohl Trauben kernlos Granatapfel Kerne Rosenkohl
|
Mais Haferflocken Verschiedene Kräuter ( frisch /getrocknet) |
Frisches Gras / Gräser Baumblätter Brombeerblätter z.B. Ahorn
Laub Rinde Weiden-Arten / Rinde Obstgehölzrinde Eichen-Rinde Gewöhnlicher Giersch Gemeine Quecke Sumpfdotterblume Sternmiere-Arten Löwenzahn Echtes
Mädesüß Wasserpest Wasserlinsen Honiggras-Arten Lattich-Arten Wasserlinsen-Arten Zaunwicken Rohrglanzgras Gewöhnliches Rispengras Ampfer-Arten / Rhizome Ahorn-Arten Blätter/ Rinde
Teichbinsen-Rhizome Rohrkolben-Arten Klee-Arten Schilfrohr |
!! Vorsicht bei Narkosen !!
Bitte keine "Aufwachspritze" geben !!
Nutrias vertragen dieses Mittel nicht und können daran sterben !
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Quelle: fachanwalt.de
© Yvonne Lange